Promotionen

Seit dem Schuljahr 2010/2011 gilt im Kanton Aargau eine neue Promotionsverordnung. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Jahrespromotion
  • Zwischenbericht statt Zeugnis im Januar
  • Beurteilung von Selbst- und Sozialkompetenz neben der Sachkompetenz
  • Führen eines Beurteilungsdossiers
  • Alle Fächer sind promotionsrelevant (ausgenommen Chor, Freies Gestalten (Bez), Instrumentalunterricht und Realienfächerpraktika).

Zu den Kantonale Vorgaben

Die Beurteilung ist Bestandteil des Lehr- und Lernprozesses. Sie ist förderorientiert, leistungsorientiert und selektiv. Im Zentrum der Beurteilung steht neben den persönlichen Fortschritten der Schülerinnen und Schüler auch deren jeweiliger Leistungsstand, welcher an den Lernzielen des Lehrplans gemessen wird. Die Formen der Beurteilung stehen in direktem Zusammenhang mit der Unterrichtsentwicklung.

Anzahl Benotungsanlässe

Pro Schulhalbjahr und Fach finden mindestens so viele Beurteilungsanlässe statt, wie im Lehrplan für das Fach Wochenstunden festgelegt sind. Ausnahme: Auch bei Fächern, die nur während einer Wochenlektion stattfinden, müssen pro Halbjahr zwei Beurteilungsanlässe stattfinden.

Portfolio

Alle Beurteilungsanlässe (auch mündliche) werden in einem Portfolio dokumentiert, welches bei Bedarf von Jugendlichen und Eltern eingesehen werden kann. Die Jugendlichen können selber auch Beiträge ins Portfolio legen.

Zwischenbericht

Im Zwischenbericht erhalten die Jugendlichen in allen promotionsrelevanten Fächern eine Rückmeldungen zu ihrer Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz. In den Hauptfächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik findet ferner eine Einschätzung bezüglich der wesentlichen Themenschwerpunkte des Lehrplans statt. Hierzu wurden pro Fachschaft Ausführungsbestimmungen erlassen:

Zeichnet sich im Zwischenbericht ab, dass die Jahrespromotion gefährdet sein könnte, findet zwingend ein Elterngespräch statt. In allen anderen Fällen wird das Besprechen des Zwischenberichts zumindest mit den Jugendlichen oder aber mit den Eltern empfohlen. Die Eltern haben das Recht, ein Gespräch anlässlich des Zwischenberichts einzufordern. Der Zwischenbericht ist nicht promotionsrelevant (Ausnahmen siehe Aufnahmebedingungen Mittelschulen).

Jahreszeugnis

Im Jahreszeugnis wird lediglich die Sachkompetenz in Form einer Note beurteilt. Dabei sind alle Kern- und Erweiterungsfächer promotionsrelevant. 

Für die Beförderung in die nächsthöhere Klasse muss mit dem Durschnitt der Kern- und mit dem Durchschnitt der Erweiterungsfächer zusammen ein ungerundeter Notenschnitt von mindestens 4 erreicht werden, wobei der ungerundete Notenschnitt der Kernfächer ebenfalls nicht unter 4 liegen darf (Beispiele). Eine Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz entfällt. Auf Wunsch der Jugendlichen und/oder Eltern kann parallel zum Jahreszeugnis eine Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz abgegeben werden.

Schulinterne Richtlinien

Prüfen und Beurteilen

In ihren strategischen Vorgaben zur Schulentwicklung legt die Schulpflege Frick ihre Rahmenbedingungen für das Prüfen und Beurteilen fest. Auf Grund dieser Vorgaben hat die Oberstufe Frick in ihrem Qualitätsleitbild ihre eigenen Ansprüche an das Thema Prüfen und Beurteilen festgelegt.

Minimale Lernziele

Um die Durchlässigkeit zwischen den Stufen zu erhöhen, hat die Oberstufe Frick verbindliche Minimalstandards für die einzelnen Fächer und Stufen festgehalten.

Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz

Die Oberstufe Frick geht von einem positiven Menschenbild aus. Daher erhalten alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich bei der Beurteilung von Selbst- und Sozialkompetenzen ein "gut". Dies entspricht der Praxis, welche im bisherigen Zeugnis beim Betragen gehandhabt wurde. Abweichende Beurteilungen sind natürlich möglich, müssen aber belegbar sein.

Eine Ausnahme bildet folgender Punkt  der Selbstkompetenzen: "Erscheint regelmässig zum Unterricht". Hier wird prinzipiell ein "sehr gut" gesetzt. Abweichende Beurteilungen geschehen nach diesem Raster:

sehr gut gut genügend ungenügend
Absenzen keine unentschuldigten Absenzen keine unentschuldigten Absenzen eine unentschuldigte Absenz Mehr als eine unentschuldigte Absenz
Verspätungen 0-3 Verspätungen 4-5 Verspätungen 6-9 Verspätungen mehr als 10 Verspätungen
Schulmaterial Im Ermessen der Lehrperson

Da alle drei Teilaspekte für sich hohe Wichtigkeit haben, erwarten wir von den Jugendlichen überall guten Einsatz. Ein Abzug passiert also bereits, wenn nur in einem Aspekt (z.B. mehr als drei Verspätungen) die Vorgaben nicht mehr erfüllt sind.